Zum Hauptinhalt springen

CHEILEKTOMIE BEI HALLUX RIGIDUS

Methode

Cheilektomie zur Entfernung knöcherner Anbauten am Großzehengrundgelenk

Dauer

20 bis 40 Minuten

Erholungszeit

4 bis 6 Wochen

Was ist eine Cheilektomie?

Die Cheilektomie ist ein gelenkerhaltendes Verfahren zur Behandlung eines Hallux rigidus (Arthrose des Großzehengrundgelenks). Ziel ist es, die Beweglichkeit der Großzehe zu verbessern und Schmerzen beim Abrollen zu lindern.

Dabei werden knöcherne Anbauten (Osteophyten) an der dorsalen Gelenkfläche des Großzehengrundgelenks entfernt. Diese Anbauten verursachen oft eine schmerzhafte Bewegungseinschränkung in der Abrollbewegung und können durch mechanische Reibung eine chronische Reizung hervorrufen.

Ablauf der Operation

  • Kleiner Hautschnitt über dem Großzehengrundgelenk (dorsal)
  • Darstellung des Gelenks und Beurteilung der Knorpelverhältnisse
  • Abtragung der dorsalen Osteophyten (Cheilektomie)
  • Glättung des Gelenkrands und Entfernung freier Gelenkkörper
  • Wundverschluss und Anlage eines Verbandes

Rehabilitation nach Cheilektomie

Die Nachbehandlung nach Cheilektomie zielt auf eine schnelle Wiederherstellung der Beweglichkeit und Reduktion der Schmerzen ab. Eine frühzeitige Mobilisation ist entscheidend.

Phase I (0–2 Wochen): Frühmobilisation und Abschwellung
  • Fußhochlagerung, Kühlung und Schmerzmedikation
  • Sanfte passive Bewegungsübungen der Großzehe (unter Anleitung)
  • Vorfußentlastungsschuh bei Bedarf für die ersten Tage
  • Wundkontrolle und Verbandwechsel
Phase II (3–6 Wochen): Funktionelle Mobilisierung
  • Aktive Mobilisierung der Großzehe, z. B. mit Handtuchgreifübungen
  • Gangtraining mit schrittweisem Belastungsaufbau
  • Physiotherapie zur Verbesserung der Abrollbewegung
  • Vermeidung von Schuhen mit harter Sohle oder engem Vorfußbereich
Phase III (ab Woche 7): Rückkehr zur Alltagsbelastung
  • Vollbelastung im Alltag mit bequemen, gut dämpfenden Schuhen
  • Langfristige Übungen zur Zehenbeweglichkeit und Fußstabilität
  • Sportliche Belastung (z. B. Radfahren, Schwimmen) nach ärztlicher Freigabe
  • Regelmäßige Verlaufskontrollen zur Überwachung der Gelenksituation